Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen! - News
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen.
Ab 2022 soll auch ein Arbeitsplatzpauschale für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung als Betriebsausgabe gelten. Dabei sind folgende Voraussetzungen und Bestimmungen zu beachten:
Das Arbeitsplatzpauschale steht nur zu, wenn zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit kein anderer Raum zur Verfügung steht. Die Berücksichtigung von Aufwendungen entsprechend den bestehenden steuerlichen Regelungen für ein Arbeitszimmer schließt das Arbeitsplatzpauschale aus.
Bei mehreren Betrieben steht das Arbeitsplatzpauschale nur einmal zu.
Das Arbeitsplatzpauschale beträgt für ein Wirtschaftsjahr:
Bei einem Rumpfwirtschaftsjahr oder bei Wegfall einer Voraussetzung ist für jeden Monat ein Zwölftel des maßgebenden Pauschalbetrages anzusetzen.
Stand: 01. Januar 2022
Bild: Studio Stadtfeld
Erscheinungsdatum:
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