Können virtuelle Geschäftsanteile in steuerbegünstigte Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen übergeführt werden? - News
Übergangsregelung im Einkommensteuergesetz für „Phantom Shares“.
Das Finanzministerium hat den bestehenden Erlass zur Registrierkassenpflicht geändert. Die Übergangsregelung für die Sparte Einzelhandel sowie für die Sparte Markt-, Straßen- und Wanderhandel bzw. vergleichbare andere gewerblich tätige Unternehmer bleibt bis 31.12.2025 (bisher nur bis 31.12.2020) aufrecht.
Diese Regelung besagt, dass
die Anforderungen der Registrierkassenpflicht auch dann erfüllen, wenn sie die Warenbezeichnung in der Registrierkasse eingeschränkt bis auf 15 Warenbezeichnungen erfassen und entsprechend dieser Erfassung auf den Belegen ausweisen.
Dies gilt nur insoweit, als die Unternehmer am 31.12.2015 bzw. im Zeitpunkt des Eintritts der Kassenpflicht in ihrem Betrieb nicht über ein Warenwirtschaftssystem oder ein Kassensystem verfügen, welches das vom Handelsgeschäft umfasste Warensortiment, wie es der Erlass zur Registrierkassenpflicht sonst verlangt, aufzeichnen und auf den auszustellenden Belegen ausweisen kann.
Stand: 07. April 2020
Bild: phonlamaiphoto - stock.adobe.com
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