Sachbezug auch bei Mehrfachnutzung eines Parkplatzes? - News
Achtung: Auch die Mehrfachnutzung eines Parkplatzes führt zur Begründung eines Sachbezuges.
Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF auch in 2021 (wie in 2020) ein Sachbezug in Höhe von 0,5 % p.a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.
Stand: 24. November 2020
Bild: alphaspirit - Fotolia.com
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