Was regelt die neue Öko-Investitionsfreibetrag-Verordnung? - News
Überblick über den Kerninhalt der Öko-Investitionsfreibetrag-VO.
Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) wurde per 1.1.2022 mittels Verordnung von 0,2 % auf 0,1 % gesenkt. Diesen Zuschlag trägt zur Gänze der Arbeitgeber, somit sinken im entsprechenden Ausmaß die Lohnnebenkosten.
Stand: 26. Januar 2022
Bild: sakkmesterke - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
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