Wie ist der Handwerkerbonus geregelt? - News
Förderung von Arbeitsleistungen von Handwerkerinnen und Handwerkern in 2024 und 2025.
Mit dem Sanierungsscheck 2017 kann für die thermische Sanierung eines mehr als 20 Jahre alten privaten Wohnobjektes (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) in Österreich eine Förderung zwischen € 3.000,00 und € 8.000,00 beantragt werden, wenn
Zusätzlich werden besonders nachhaltige und vorbildliche Sanierungsprojekte als „Mustersanierungen“ mit einer erhöhten Förderung unterstützt. Maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten können inklusive Zuschlag gefördert werden.
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z. B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Achtung:
Die Antragstellung ist seit 3.3.2017 nur für natürliche Personen für ein Objekt möglich und muss vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen (Ausnahme: Planungsleistungen) erfolgen. Anträge können prinzipiell bis 31.12.2017 gestellt werden; jedoch wird nur solange gefördert, wie Budgetmittel vorhanden sind!
Der entsprechende Förderungsantrag muss rechtzeitig bei den beteiligten Bausparkassen eingebracht werden.
Tipp: Den Sanierungsscheck 2017 gibt es auch für den mehrgeschossigen Wohnbau (Eigentümer und Mieter von Wohnungen bei Sanierung des gesamten mehrgeschossigen Wohnbaus)!
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html
Stand: 29. Mai 2017
Bild: 3darcastudio - Fotolia.com
Erscheinungsdatum:
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