Wie hoch ist der Anstieg der Stundungszinsen ab 1.7.2024? - News
Auslaufende Coronaregelungen erhöhen Stundungszinsen um 2,5 Prozentpunkte.
Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. COVID-19-Kurzarbeit). Details zu dieser Regelung werden laufend angepasst.
Durch Kurzarbeit sollen Arbeitskosten für den Arbeitgeber temporär verringert werden und Kündigungen verhindert werden. Die Normalarbeitszeit wird dabei vorübergehende herabgesetzt (bis zu 90%). Die Beschäftigten erhalten dennoch den Großteil Ihres bisherigen Nettobezuges weiter (Nettoentgeltgarantie). Das Arbeitsmarktservice (AMS) ersetzt dem Arbeitgeber einen Großteil der Mehrkosten.
Der genaue Verfahrensablauf ist je Bundesland verschieden.
Online-Infos des AMS sind zu finden unter COVID-19-Kurzarbeit mit einem eigenem Rechner für COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe.
Auszufüllen sind unter anderem folgende Dokumente:
Dieser Text umfasst nur die Eckpunkte der neuen Kurzarbeitsregelung. Kurzarbeit ist nicht in jeder Situation die beste Wahl um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Für Fragen zu Details und für die Beurteilung der Situation Ihres Betriebs ist eine individuelle Beratung unerlässlich.
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 25.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.ams.at und unter www.wko.at/corona.
Stand: 25. März 2020
Bild: Illustration
Erscheinungsdatum:
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