Können persönliche Informationen beim Steuernsparen helfen? - News
Um Ihre Steuererklärung korrekt erstellen zu können, ist eine Vielzahl von Informationen zu Ihrem Unternehmen und für die Einkommensteuererklärung auch zu Ihrer Person erforderlich.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Arbeitsplatzevaluierung durchzuführen. Dabei werden Sicherheits- und Gefahrenrisiken systematisch ermittelt und Maßnahmen zur Gefahrenminimierung festgelegt. Dadurch soll es zu weniger Arbeitsunfällen kommen und so auch zu weniger Krankenständen der Mitarbeiter. Der Arbeitgeber muss dazu eine entsprechende Dokumentation führen.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Arbeitnehmer durch besonders ausgebildete Präventivfachkräfte zu sorgen. In Kleinbetrieben mit Arbeitsstätten mit höchstens 50 Beschäftigten kann die Unterstützung durch Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner auf Antrag auch durch ein Präventionszentrum der AUVA erfolgen. Dabei erfolgen Begehungen grundsätzlich in folgendem Rhythmus:
Das Arbeitsinspektorat kontrolliert die Durchführung und die Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung. Fehlt die Dokumentation, wird bei einem Arbeitsunfall, bei dem eventuell strafrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen drohen, eine Beweisführung, dass geeignete Maßnahmen zur Gefahrenminimierung gesetzt wurden, schwierig.
Weitere Informationen finden Sie unter www.eval.at, einer von AUVA und Sozialpartnern gemeinsam betriebenen Informationsplattform. Das regional zuständige Präventionszentrum der Unfallversicherung kann unter www.auva.at (AUVAsicher) kontaktiert werden.
Stand: 27. August 2018
Bild: Kurhan - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.